Was ist vor, während und nach der Geburt zu beachten?

In diesem Beitrag möchte ich euch ein paar Informationen geben, welche Dinge vor, während und nach der Geburt zu beachten sind. Hier könnt ihr euch bereits im Vorfeld darauf vorbereiten und könnt so Stress und Hektik verhindern bzw. etwas vorbeugen, da wenn es dann endlich los geht, der Stress von ganz allein kommt 😉

Hier werde ich in Kürze auch eine Checkliste für euch bereitstellen, die ihr dann direkt ausdrucken und euch sichtbar irgendwo platzieren könnt.

Einige Dinge sind von der Frau (Mutter) bzw. euch beiden zu erledigen, allerdings könnt ihr hier unterstützen und seit so auch im Bilde und könnt eurer Frau unter die Arme greifen, was sie sicher gut gebrauchen kann. Wahrscheinlich wartet ihr schon sehnsüchtig auf den Nachwuchs und eure Frau hat die Kliniktasche bereits zum 20. Mal umgepackt.

Die nachfolgenden Hinweise habe auch etwas mit Papierkram und Formalitäten zu tun. Ihr kommt hier leider nicht drum herum, aber so schlimm ist es nicht. Wenn ihr alles durchdacht, ruhig und gelassen angeht, werdet auch ihr das schaffen (ich hab es ja schließlich auch geschafft *grins*.

Elternzeit beantragen

Für Berufstätige ist es wichtig, falls ihr Elternzeit nehmen wollt (WAS IST EUCH ANS HERZ LEGE), dies beim Arbeitgeber schriftlich anzumelden. Dies muss spätestens sieben Wochen vor dem Beginn erfolgen. Hier legt ihr die Dauer der Elternzeit fest. Wollt ihr Teilzeit arbeiten oder komplett zu hause bleiben? Dies ist für beide Elternteile (falls beide berufstätig sind) zu beantragen. Ich habe z.B. 2 Monate Elternzeit pro Kind genommen. TIPP: Lasst euch die Elternzeit schriftlich bestätigen!

Für Unverheiratete: Vaterschaftsanerkennung

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Vater eines Kindes derjenige, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist. Wenn ihr als unverheiratet seid und Nachwuchs erwartet kann der Vater schon während der Schwangerschaft die Vaterschaft (mit der Zustimmung der Mutter) anerkennen.

Wo findet die Anerkennung statt:

  • Standesamt (gebührenfrei)
  • Jugendamt (gebührenfrei)
  • Amtsgericht
  • Notar

Vom Vater wird eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch benötigt. Beide Eltern benötigen zudem einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Zudem sollte die Mutter ihren Mutterpass dabeihaben. Dieser beinhaltet den voraussichtlichen Geburtstermin und dient dem Nachweis.

Gemeinsames Sorgerecht

Gilt für unverheiratete, auch wenn nach der Geburt keine Hochzeit geplant ist. Hier solltet ihr gemeinsames Sorgerecht beantragen und eine Sorgeerklärung abgeben. Dies wird vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundet. Andernfalls hat die Mutter alleiniges Sorgerecht.

Anmeldung zur Geburt

Egal wo ihr euer Kind zur Welt bringen wollt oder wo es zur Welt kommt. Ihr könnt im Vorfeld in der jeweiligen Einrichtung eine Anmeldung vornehmen. Sucht euch z.B. eine kompetente Hebamme für eine mögliche Hausgeburt oder nutzt Informationsveranstaltungen, die von den meisten Kliniken angeboten werden. Auch könnt ihr euch telefonische bei diesen melden. Sollte eine Geburt im Krankenhaus erfolgen, muss hier spätestens in der 32. – 36. Schwangerschaftswoche eine Anmeldung dort erfolgen.

Anmeldung des Babys beim Standesamt

Innerhalb der ersten Woche nach der Geburt muss euer Baby beim Standesamt angemeldet werden. Hier erhaltet ihr dann mehrere beglaubigte Geburtsurkunden, die für weitere Behördengänge benötigt werden. In Zeiten von Corona wird hier unterschiedlich vorgegangen. So übernehmen manche Kliniken diesen Behördengang für euch oder die Anmeldung kann online erfolgen. Letzteres war auch bei unserer dritten Tochter der Fall. Hier bekamen wir von der Klinik einen QR Code und konnte über diese Internetseite die erforderlichen Daten eintragen und hochladen.

Benötigt werden für die Anmeldung:

  • ärztliche Bescheinigung über die Geburt
  • gültigen Personalausweis / Reisepass der Mutter & des Vaters
  • seid ihr verheiratet, dann wird eine Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift benötigt.
  • seid ihr ledig, dann eine Abstammungskurkunde oder Geburtsurkunde der Mutter / des Vaters und ggf. ein Nachweis über eine bereits abgelegte Vaterschaftsanerkennung und eine Sorgeerklärung

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt wird meist automatisch über das jeweilige Standesamt erledigt. Dies kann direkt bei der Anmeldung im Standesamt nachgefragt werden. Beim Einwohnermeldeamt erhaltet ihr auch einen Reisepass für euern kleinen Sprössling, solltet ihr die Elternzeit z.B. nutzen um zu reisen. Hierzu wird ein entsprechendes Lichtbild für einen Kinderreisepass benötigt.

Arbeitgeber über Geburt des Kindes informieren

Der Arbeitgeber muss von beiden Elternteilen informiert werden. Hier muss der tatsächliche Entbindungstermin bekannt gegeben werden. Nach diesem berechnet sich die Mutterschutzfrist. Hier kann auch der Antrag auf Elternzeit gestellt werden.

Kindergeld und Elterngeld beantragen

Wichtiger Hinweis hier: Das Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend gezahlt. Somit ist es ratsam, gleich nach der Geburt des Kindes das Elterngeld zu beantragen. Auch der Antrag auf Kindergeld sollte nicht allzu lange aufgeschoben werden. Anträge können bei der Familienkasse oder beim Arbeitsamt gestellt werden. Hier gibt es von eurem jeweiligen Amt Formulare, die ihr ausfüllen könnt. Ruft am besten kurz beim zuständigen Amt an und informiert euch kurz.

Angabe des Familiennamens

Jetzt ist euer Kind endlich da und ihr habt das gemeinsame Sorgerecht für euren Spatz, habt allerdings unterschiedliche Familiennamen? Jetzt müsst ihr euch einen Monat nach der Geburt entscheiden, welchen Nachnamen euer Kinde bekommen soll. Dies geschieht ebenfalls beim Standesamt. Beim alleinigen Sorgerecht ist dieser Name gesetzt. Wenn das Kind den Namen des anderen Elternteils bekommen soll, muss dieses mit entsprechender Einwilligung beider Elternteile erfolgen.

Anmeldung bei der Krankenversicherung

Erblickt euer Kind das Licht der Welt, ist dieses automatisch krankenversichert. Besteht eine Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse, ist euer Nachwuchs hier direkt kostenlos mitversichert. Anders sieht es aus, wenn ein Elternteil privat und das andere Elternteil gesetzlich versichert ist. Hier kann das Baby dann nicht kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitlaufen. Bitte macht euch hier schlau und schaut wie ihr es am besten versichern könnt. Die private Kasse muss dann hier ohne Risikoprüfung das Kind aufnehmen, jedoch gegen einen eigenen Beitragsbetrag. Innerhalb der ersten zwei Monate soll euer Baby dann bei einer Versicherung angemeldet werden. Hier wird die Geburtsurkunde benötigt.

Ich hoffe euch hat dieser Beitrag geholfen. Dann dürft ihr diesen natürlich gern teilen und weiterempfehlen. Hat euch etwas gefehlt oder ist noch etwas unklar? Kontaktiert mich gern. Für die hier aufgeführten Tipps und Hinweise gebe ich kein Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Ich gebe mir größte Mühe diese Daten aktuell zu halten, jedoch kann sich hier durchaus etwas ändern.

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